AGB
1 Vertragsbedingungen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für den Verkäufer erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Andere Bedingungen oder Abreden bedürfen unserer besonderen schriftlichen Anerkennung.
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Vertragsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn der Verkäufer ihnen nicht nochmals nach Eingang bei ihm ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Verkaufsbedingungen als angenommen. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, Vereinbarungen und Abschlüsse.
Für alle Rechtsbeziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im übrigen sind, sofern in diesen Bedingungen keine anderen Regelungen getroffen sind, für die Auslegung der verschiedenen Vertragsklauseln die Incoterms 2020 in der jeweils gültigen Verfassung maßgebend. Es findet Deutsches Recht (BGB-Recht) Anwendung.
2 Preis, Zahlung, Sicherheit.
Die Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Lieferung ab Werk werden die Preise nach den Bedingungen der am Liefertag gültigen Preisliste des Lieferwerks ermittelt.
Alle für unsere Lieferungen und Leistungen im Empfangstand anfallenden Steuern und sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Bestellers.
Zahlung ist netto Kasse innerhalb 30 Tagen zu leisten. Skonto gewähren wir nur nach Vereinbarung und nicht vor Ausgleich unserer übrigen fälligen Forderungen. Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungsdatum. Für die Einhaltung der Fristen ist der Tag des Zahlungseingangs maßgebend.
Wechsel nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarungen entgegen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Bestellers rechtskräftig festgestellt und unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann zudem nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Besteller mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug oder hält der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, so wird die Gesamtforderung des Verkäufers sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers. Der Verkäufer ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug so hat er - unbeschadet aller anderen Rechte des Verkäufers - ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 Diskontüberleitungsgesetz zu zahlen.
3 Gefahr, Auslieferung.
Jede Gefahr geht auch bei Anlieferung mit unserem LKW ebenso bei frachtfreier Anlieferung durch einen Spediteur oder bei Selbstabholung mit dem Verlassen unserer Versandstelle auf den Besteller über.
Der Besteller kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Bei Versendung bestimmen wir Spediteur, Frachtführer und Versandweg.
Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über; jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.
Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Diebstahl, Bruch, Transport und Feuerschäden versichert. Verlangt der Besteller den Abschluss einer Versicherung, wird sie auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Zur Regulierung von Transportschäden ist es erforderlich, dass der Besteller (Empfänger) zur Feststellung des Schadenumfangs unverzüglich gemeinsam mit einem Beauftragten des Transportunternehmens eine Tatbestandsaufnahme veranlasst. Der Besteller hat sich über die jeweiligen Bestimmungen des transportierenden Unternehmens zu erkundigen.
4 Lieferzeit, Lieferbedingungen, Verzug.
Lieferfristen- und Termine bezeichnen stets nur den ungefähren Zeitpunkt der Lieferung ab Werk oder Lager. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem die Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und dem Verkäufer schriftlich vorliegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Werk oder das Lager innerhalb der Frist verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
Ist die Nichteinhaltung der Frist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik in Drittbetrieben, Aussperrung in Drittbetrieben, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung der Zulieferanten oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers oder seines Zulieferanten liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen.
Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen.
Im übrigen bleibt das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist unberührt.
Verursacht der Besteller eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung der Liefergegenstände, so ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Besteller zu berechnen. Der Besteller kann nur dann Ansprüche aus Verzug geltend machen, wenn er nicht selbst mit einer Verpflichtung aus der Geschäftsverbindung in Verzug ist.
5 Gewicht, Stückzahl, Maße, Abweichungen.
Eine Abweichung in Gewicht, Stückzahl oder Spezifikationen der gelieferten Ware von unseren Angaben in Lieferschein und Rechnung ist vom Besteller nachzuweisen.
Je nach Art der Ware sind uns Mehr- oder Minderlieferungen auf die vereinbarten Gewichte oder die Stückzahl bis zu 10 % gestattet. Für die vorgeschriebenen Maße gelten die DIN- bzw. EN-Toleranzen, ansonsten die handelsüblichen zulässigen Abweichungen.
6 Fracht, Verpackung.
Bei Lieferung mit eigenem LKW werden in der Regel anteilige Frachtkosten berechnet. Verpackungskosten werden grundsätzlich nach Aufwand berechnet.
7 Mindestauftragswert.
Der Mindestauftragswert beträgt 150 €
8 Eigentumsvorbehalt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum der Firma. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.
Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher. und
(Einkaufs-)Bedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen. und
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. und
Gerichtsstand ist Sitz der Firma.
9 Gewährleistung.
Sachmängel, Falschlieferungen und Fehlmengen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Zeigt sich später ein bei der ersten Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so ist er unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware in Ansehung des Mangels als genehmigt. Das Gleiche gilt, wenn uns der Besteller nicht unverzüglich nach unserem Verlangen eine sachgerechte Prüfung des Mangels ermöglicht.
Ist die Ware bei Übergabe an den Käufer mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir sind berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Käufer ist dann auf die jeweils andere Ausprägung des Nacherfüllungsanspruchs beschränkt. Auch diesem Anspruch kann der Verkäufer die Einrede unverhältnismäßig hoher Kosten entgegenhalten mit der Folge, dass dann der Nacherfüllungsanspruch insgesamt entfällt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Verkäufer die nachbilligem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, ist der Verkäufer von der Mängelbeseitigung befreit.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafte oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder solcher thermischer, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommen worden ist und die Änderung oder Reparatur zu dem Mangel geführt haben.
Die in Erfüllung dieser Gewährleistungsverpflichtungen ersetzten Teile gehen mit dem Ausbau an das Eigentum des Verkäufers über.
Weitere Ansprüche des Bestellers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
10 Warenrücknahme.
Rücknahme gelieferter aber nicht mit Mangel behafteter Ware erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich vor, für dadurch entstehende Verwaltungskosten einen Abschlag von mindestens 10 % des zu erstattenden Betrages vorzunehmen.
11 Allgemeine Haftungsbegrenzung.
Soweit nicht zwingenden gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, anerkennen wir Schadenersatzansprüche jeglicher Art nur im Falle eigenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit und nur im Umgang der Deckung und Leistung durch unsere Haftpflichtversicherung. Soweit verbleibende Schadenersatzansprüche von dieser Versicherung nicht gedeckt sind - wie z. B. aus Verzug und Unmöglichkeit - ist unsere Haftung auf einen dem Preis unserer betroffenen Lieferung oder Leistung entsprechenden Betrag beschränkt.
12 Erfüllung, Gerichtstand.
Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bielefeld. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.